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Die Klassenberechtigung Reisemotorsegler
Um unseren Motorsegler RF5B, den "Sperber", fliegen zu dürfen,benötigt man die alte PPL-B-Lizenz oder alternativ eine neue PPL-A oder PPL-C-Lizenz mit der Klassenberechtigung Reise-Motorsegler. Unser Fluglehrer Ernst Tennstedt hilft Ihnen gern bei Einweisungen, Umschulungen, Check-und Übungsflügen. Für die Schulung von Anfängern kann die Fluggruppe Eppendorf e.V. Hilfestellung anbieten. Fluglehrer eines befreundeten Vereins bilden ehrenamtlich unsere Mitglieder zu Segelflugpiloten aus (PPL-C). Der theoretische Unterricht erfolgt im Winterhalbjahr. Der praktische Flugunterricht findet im Sommerhalbjahr statt und zwar vorzugsweise an den Wochenenden. Bis zur Prüfung muß der Flugschüler mindestens 25 Stunden Flugzeit nachweisen können und davon 15 Stunden Alleinflug. Um die Ausbildung zu beschleunigen, empfehlen wir unseren Schülern, zusätzliche Ausbildungsstunden in bewährten Flugschulen wie z.B. Oerlinghausen oder Oehna zu nutzen, wozu sich ebenso Ferienkurse sehr gut eignen. Die Flugausbildung kann teilweise auch auf Motorflugzeugen, Segelflugzeugen und Motorseglern erfolgen. Piloten von Hubschraubern, Motor-oder Segelflugzeugen können nach einer Einweisung durch unsere Fluglehrer und 10 Flugstunden die Klassenberechtigung Motorsegler erlangen und dann genüßlich mit unserem Sperber in der Thermik kreisen. |